Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Quasselo. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmen. Bitte lesen Sie sie vor der Registrierung sorgfältig. Sie können den Text jederzeit auf dieser Seite abrufen, speichern und ausdrucken.
Nur für Unternehmen (B2B)
Das Angebot von Quasselo richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Mit der Registrierung bestätigen Sie, dass Sie den Vertrag in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Weil sich das Angebot nicht an Verbraucher richtet, gibt es folgerichtig keine Widerrufsbelehrung, keine Bestellschaltfläche mit dem Hinweis "zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j BGB) und keinen Kündigungsbutton (§ 312k BGB).
1. Geltungsbereich, Adressat und Abwehrklausel
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Anwendung Quasselo zwischen der Grulli Vertriebs GmbH (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde"). Quasselo ist ein mandantenfähiger, KI-gestützter WhatsApp-Vertriebschatbot, den der Anbieter als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitstellt.
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er nicht als Verbraucher handelt.
(3) Abwehrklausel: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis ihrer die Leistung vorbehaltlos erbringt. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Kunde registriert sich, indem er die abgefragten Pflichtangaben macht, insbesondere Firma und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie einen Ansprechpartner, seine Unternehmereigenschaft bestätigt und diesen Bedingungen zustimmt. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Registrierung annimmt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs.
(3) Einbeziehung der Bedingungen (§ 305 Abs. 2 BGB): Diese Bedingungen werden einbezogen, indem der Anbieter im Registrierungsprozess ausdrücklich auf sie hinweist, sie in zumutbarer Weise abrufbar hält und der Kunde ihrer Geltung zustimmt. Der Kunde kann den Text dieser Bedingungen jederzeit auf dieser Seite aufrufen, in wiedergabefähiger Form speichern und ausdrucken.
(4) Kostenpflichtiges Abonnement: Quasselo wird ausschließlich als kostenpflichtiges Abonnement angeboten. Eine kostenlose Testphase besteht nicht. Mit der Auswahl eines Tarifs und dem Abschluss der Registrierung bucht der Kunde das Abonnement zum jeweils angegebenen Preis; die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung des Zugangs (Abschnitt 7).
3. Leistungsbeschreibung und Leistungsabgrenzung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Quasselo während der Vertragslaufzeit als SaaS zur Nutzung über das Internet bereit. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif und der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung. Die Anwendung wird über einen Browser genutzt; eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.
(2) Ausdrücklich nicht geschuldet ist Folgendes:
- die Bereitstellung eines WhatsApp-Business-Kontos oder eines Vertrags mit Meta. Der WhatsApp-Kanal, das WhatsApp-Business-Konto und der Vertrag mit dem Plattformbetreiber liegen beim Kunden. Etwaige Nachrichten- oder Vorlagenentgelte des Plattformbetreibers trägt der Kunde.
- der Anschluss des Kunden an das Internet, seine Endgeräte sowie die Telekommunikations- und Stromversorgung an seinem Standort.
- ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, etwa eine bestimmte Antwort-, Abschluss- oder Umsatzquote. Solche Ergebnisse hängen vom Verhalten der Endkunden und von der Konfiguration durch den Kunden ab und werden nicht zugesagt.
- die Richtigkeit einzelner KI-generierter Antworten. Ausgaben eines KI-Systems können unvollständig oder fehlerhaft sein. Für geschäftskritische Entscheidungen, etwa verbindliche Preis- oder Vertragszusagen gegenüber Endkunden, trägt der Kunde die Verantwortung und stellt eine menschliche Letztkontrolle sicher.
- Rechtsberatung des Kunden sowie individuelle Anpassungen außerhalb des gewählten Tarifs, soweit sie nicht gesondert vereinbart sind.
(3) Marketingaussagen des Anbieters, etwa "in 24 Stunden startklar" oder "100 Prozent der Chats bekommen eine Antwort", sind unverbindliche Zielbeschreibungen und keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien. Die Zusage einer bestimmten Eigenschaft bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
4. Verfügbarkeit und Servicelevel
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung. Als unverbindliches Ziel strebt der Anbieter eine hohe Jahresverfügbarkeit an. Im Standardtarif sagt der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit als Servicelevel zu. Ein verbindliches Servicelevel mit festem Zielwert, Messmethode und Bezugszeitraum wird nur geschuldet, soweit es ausdrücklich in Textform vereinbart ist, etwa im individuellen Business-Tarif.
(2) Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter nach Möglichkeit ankündigt und in nutzungsarme Zeiten legt, sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere Störungen der WhatsApp- beziehungsweise Meta-Plattform, des Internets oder anderer Vorleistungen sowie Ereignisse höherer Gewalt (Abschnitt 15).
5. Mitwirkungspflichten und zulässige Nutzung
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderlichen eigenen Mittel bereit, insbesondere ein funktionsfähiges WhatsApp-Business-Konto, die von ihm eingebrachten Inhalte und die Konfiguration des Chatbots. Er hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
(2) Zulässige Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, Quasselo nur im Rahmen der geltenden Gesetze und der folgenden Regeln zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere,
- die Nutzungsbedingungen und Richtlinien von Meta und WhatsApp einzuhalten, unter anderem die WhatsApp-Business-Messaging-Richtlinien und die Commerce-Richtlinien;
- vor dem Versand von Nachrichten die erforderliche Einwilligung (Opt-in) der Endempfänger einzuholen und deren Vorliegen nachweisen zu können;
- die Vorgaben gegen unzumutbare Belästigung und unzulässige Werbung einzuhalten, insbesondere § 7 UWG und die datenschutzrechtlichen Anforderungen;
- keine rechtswidrigen, irreführenden, belästigenden oder die Rechte Dritter verletzenden Inhalte zu verbreiten und Quasselo nicht für Spam oder für nach den Meta-Richtlinien unzulässige Zwecke oder Branchen einzusetzen.
(3) Für die von ihm eingestellten Inhalte, die konfigurierten Antworten des Chatbots und die Rechtmäßigkeit der über Quasselo versandten Nachrichten ist der Kunde selbst verantwortlich. In Bezug auf die Daten seiner Endkunden ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Abschnitt 12).
(4) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung von Quasselo gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung. Das gilt insbesondere für Ansprüche wegen eines fehlenden Opt-ins, wegen Verstoßes gegen die Meta- oder WhatsApp-Richtlinien oder gegen das UWG. Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Inanspruchnahme und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Führung der Auseinandersetzung.
(5) Bei einem konkreten Verdacht auf einen erheblichen Verstoß gegen diesen Abschnitt darf der Anbieter betroffene Inhalte vorübergehend sperren und in schwerwiegenden Fällen den Zugang aussetzen, um Schaden von sich, dem Kunden oder Dritten abzuwenden. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber und hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (Abschnitt 8) bleibt unberührt.
6. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
Der Anbieter erfüllt die auf den Vertragsschluss anwendbaren Pflichten aus § 312i BGB. Er stellt im Registrierungs- und Bestellprozess angemessene technische Mittel bereit, mit denen der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann, informiert ihn nach Maßgabe des Art. 246c EGBGB, bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg und hält diese Bedingungen so bereit, dass der Kunde sie bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern kann.
7. Preise, Zahlung, Verzug und Preisanpassung
(1) Es gelten die folgenden Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird, ist die Angabe von Nettopreisen zulässig.
| Tarif | Leistungsumfang | Preis (netto, zzgl. USt.) |
|---|---|---|
| Starter | eine WhatsApp-Nummer | 399 Euro pro Monat |
| Pro | bis zu drei WhatsApp-Nummern | 999 Euro pro Monat |
| Business | individueller Leistungsumfang | individuell nach Vereinbarung |
(2) Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum von einem Monat im Voraus fällig. Die Abrechnung und der Einzug der Zahlungen erfolgen über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland). Der Kunde autorisiert den Einzug über die von ihm hinterlegte Zahlungsmethode. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit.
(3) Verzug: Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Entgeltforderung nach § 288 Abs. 2 BGB mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; der Anspruch auf die Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Bei einem nicht nur unerheblichen Zahlungsverzug darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Zugang zur Anwendung vorübergehend sperren.
(4) Preisanpassung: Der Anbieter kann die Preise für laufende Verträge anpassen, um Änderungen seiner Kosten angemessen abzubilden. Eine Preisanpassung kündigt der Anbieter dem Kunden in Textform mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden an. Erhöht der Anbieter die Preise, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf monatlicher Basis. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Beide Parteien können den Vertrag ordentlich zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform; eine Kündigung per E-Mail oder über eine im Kundenkonto bereitgestellte Funktion genügt.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß des Kunden gegen Abschnitt 5, bei fortdauerndem Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung oder wenn dem Kunden aufgrund eines von ihm zu vertretenden Verstoßes gegen die Meta- oder WhatsApp-Richtlinien der Zugang zur Plattform entzogen wird.
9. Nutzungsrechte, Kundendaten und Referenznennung
(1) Nutzungsrecht: Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Quasselo im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte an der Software, insbesondere am Quellcode, erwirbt der Kunde nicht.
(2) Rechte an Kundendaten: Die vom Kunden eingebrachten Daten und die im Auftrag des Kunden verarbeiteten Daten seiner Endkunden bleiben dem Kunden beziehungsweise den betroffenen Personen zugeordnet. Der Anbieter erwirbt daran keine über die Durchführung des Vertrags und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung hinausgehenden Rechte. Der Anbieter nutzt die Inhalte der Kundenkommunikation nicht, um eigene oder fremde KI-Modelle zu trainieren.
(3) Referenznennung: Der Anbieter nennt den Kunden oder verwendet dessen Kennzeichen, insbesondere Name und Logo, als Referenz nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform. Ohne diese Zustimmung findet keine Referenznennung statt. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
10. Gewährleistung
(1) Der Anbieter stellt Quasselo während der Vertragslaufzeit in einem zur vertragsgemäßen Nutzung geeigneten Zustand bereit. Auf die Bereitstellung von SaaS finden die Vorschriften des Mietrechts entsprechende Anwendung, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung für Mängel nach Abschnitt 11.
(3) Der Kunde zeigt Mängel dem Anbieter unverzüglich in Textform und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an, damit der Anbieter sie prüfen und innerhalb angemessener Frist beseitigen kann.
(4) Für ausnahmsweise unentgeltlich bereitgestellte Leistungen, etwa eine kostenlose Vorführung oder Demo, ist die Gewährleistung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur bis zu dem Aufwand, der bei einer regelmäßigen und der Gefahrenlage angemessenen Sicherung der Daten durch den Kunden für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter bei der Erbringung der Leistung personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher ist der Kunde. Die Parteien schließen hierzu vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den der Anbieter bereitstellt. Der AVV ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses; bei Widersprüchen zwischen dem AVV und diesen Bedingungen gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen des AVV vor.
(2) Die vom Anbieter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter führt der Anbieter in einer gesonderten, versionierten Liste. Der Kunde stellt sicher, dass für die von ihm veranlasste Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht, insbesondere die erforderliche Einwilligung der Endkunden (Abschnitt 5).
(3) Wie der Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, für die er selbst Verantwortlicher ist, etwa Daten von Website-Besuchern und Vertragsdaten der Kunden, erläutert die Datenschutzerklärung.
13. KI-Transparenz
(1) Quasselo setzt KI-Systeme ein. Nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) sind natürliche Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber zu informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren, soweit dies nicht bereits offensichtlich ist. Diese Transparenzpflicht ist ab dem 02.08.2026 anwendbar.
(2) Der Kunde setzt Quasselo in seinem eigenen Kanal gegenüber seinen Endkunden ein. Soweit ihn als Betreiber des KI-Systems die Transparenzpflicht nach Art. 50 KI-Verordnung trifft, stellt der Kunde sicher, dass die Endkunden bei der Interaktion in geeigneter und verständlicher Weise über den Einsatz der KI informiert werden. Der Anbieter stellt hierfür die technischen Voraussetzungen bereit, insbesondere einen aktivierbaren Hinweis auf den KI-Einsatz. Die Aktivierung und die inhaltliche Ausgestaltung dieses Hinweises obliegen dem Kunden.
(3) Soweit sich aus der endgültigen Anwendungspraxis zur KI-Verordnung eine abweichende Zuordnung der Pflichten zwischen Anbieter und Kunde ergibt, passen die Parteien die Umsetzung entsprechend an. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung der ihn treffenden Transparenzpflichten.
14. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung werden, die der anderen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenzulegen sind. Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus fort.
15. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei die Erfüllung ihrer Pflichten wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle des Internets oder der Stromversorgung sowie der Ausfall von Vorleistungen, auf die der Anbieter angewiesen ist, etwa der WhatsApp- beziehungsweise Meta-Plattform. Die Parteien unterrichten sich unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses.
16. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an geänderte Leistungen oder an geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden geplante Änderungen in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung seines Schweigens und auf sein Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
(4) Textform: Für Erklärungen und Anzeigen, die nach diesem Vertrag abzugeben sind, sowie für Änderungen und Ergänzungen des Vertrags genügt die Textform. Eine strengere Form als die Textform wird nicht verlangt. Auch ein Verzicht auf das Textformerfordernis bedarf der Textform.
17. Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Nach dem Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) zum Export bereit.
(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums löscht oder anonymisiert der Anbieter die Daten nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für Daten, die der Anbieter aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahren muss, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; diese Daten werden für weitere Verarbeitungen gesperrt.
18. Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Tuttlingen (§ 38 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Verbraucherstreitbeilegung: Da der Anbieter Verträge ausschließlich mit Unternehmern schließt, ist die Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht einschlägig. Der Anbieter nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.
(4) Rangfolge: Bei Widersprüchen gelten individuelle Vereinbarungen vor diesen Bedingungen. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung diesen Bedingungen vor (Abschnitt 12).
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.